1. Muss ich in möglichst vielen Einrichtungen anmelden, um einen Platz zu erhalten?
In allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Langenfeld finden Tage der offenen Türe statt, an welchen Sie sich die Räumlichkeiten ansehen und einen Eindruck von der konzeptionellen Arbeit erhalten können. Aufgrund der Corona – Pandemie können sie sich in diesem Jahr Informationen über die Homepage, der Kindertageseinrichtung holen, aufkommende Fragen können Sie bei dem Anmeldetelefonat stellen. Entscheiden Sie sich bitte anschließend, in welcher der Einrichtungen es Ihnen am besten gefallen hat. Nehmen Sie bitte nur in dieser einen Einrichtung die Anmeldung Ihres Kindes vor. Diese Einrichtung hat nun die Priorität 1 und damit die Federführung für Ihr Kind. Möchten Sie Ihr Kind in weiteren Einrichtungen anmelden (Priorität 2, 3 usw.), so erfolgt dies ebenfalls in dieser favorisierten Einrichtung. Sie müssen nicht in mehreren Einrichtungen anmelden oder vorsprechen.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen Ihnen die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und die Mitarbeiter/innen des Referates Kindertageseinrichtungen, Schule und Sport gerne zur Verfügung.
2. Ich bin nicht berufstätig, darf ich mein Kind trotzdem anmelden?
Auch wenn Sie nicht berufstätig sind können Sie Ihr Kind gerne bei uns anmelden. Sie haben ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Bei unter 3-jährigen Kindern besteht hierbei ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege, über 3-jährige Kinder haben einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Wenn Sie nicht berufstätig sind, so haben Sie die Wahl zwischen 25 oder 35 Stunden wöchentlicher Betreuung (25 Stunden bei unter 3-jährigen Kindern) in unserem Haus. Sollten Sie 45 Stunden Betreuung benötigen, so brauchen wir einen Arbeitsnachweis der sorgeberechtigten Elternteile, da diese Plätze budgetiert sind.
3. Ist die Anmeldung verbindlich? / Wann bekomme ich eine Zusage?
Eine schriftliche Zusage wird Ihnen im ersten Quartal durch die zusagende Einrichtung zugeschickt. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie einen Betreuungsvertrag ausgehändigt bekommen haben und dieser von den sorgeberechtigten Elternteilen sowie von der Leitung unterschrieben worden ist. Sollten Sie den Platz in unserer Kindertageseinrichtung nicht benötigen, bitten wir Sie um eine zeitnahe Absage. Nach Ablauf einer von uns festgelegten Frist, werden freie Plätze durch die bestehende Warteliste neu zugeteilt.
Kinder die das 3. Lebensjahr erreichen, und somit einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, können auch im laufenden Kindergartenjahr aufgenommen werden, insofern es die Kapazität der Gruppen zulässt. Bei unter 3-jährigen Kindern ist dies mit Erreichen des Rechtsanspruchs (Vollendung des 1. Lebensjahres) nur selten möglich. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine "Wunscheinrichtung".
Wenn Sie keine Zusage durch eine Einrichtung erhalten, dann wird Ihnen durch das Referat Kindertageseinrichtungen, Schule und Sport eine Absage mit weiteren Informationen zugesendet.
4. Wie verhalte ich mich nach dem Erhalt einer Zusage für einen Kindergartenplatz?
Nach der schriftlichen Zusage, bitten wir Sie, sich in unserer Kindertageseinrichtung zu melden, um Ihren Betreuungsplatz zu- oder abzusagen. Sie erhalten anschließend nach Absprache die notwendigen Unterlagen, wie z.B. den Betreuungsvertrag. Im Frühjahr des jeweiligen Jahres findet ein Elternabend statt, an dem Sie alle weiteren nötigen Informationen erhalten, sofern das Infektionsgeschehen der Corona – Pandemie es zulässt.
5. Braucht mein Kind eine Gesundheitsbescheinigung vom Kinderarzt?
Vor der Aufnahme erhalten Sie den Vordruck "Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung", den Sie bitte von Ihrem Kinderarzt ausfüllen lassen. Dieses Attest ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Kindergarten, muss am ersten Kindergartentag vorliegen und darf hierbei nicht älter als 6 Wochen sein.
6. Muss ich die Betreuungskapazität voll ausnutzen?
Nein. Sie buchen ein Stundenkontingent von 25, 35 oder 45 Stunden. Wenn Sie das Stundenbudget einer Woche nicht vollständig ausnutzen, verfallen die übrigen Stunden.
Unsere Bildungsangebote finden hauptsächlich in den Kernzeiten, zwischen 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, statt.
7. Was mache ich, wenn mein Kind krank ist, oder einen Tag Urlaub nehmen möchte?
Bitte melden Sie Ihr Kind bei Urlaub oder Krankheit bis 8:30 Uhr ab. Um weitere Ansteckungen zu vermeiden, gilt in unserer Einrichtung: "Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten". Da auch wir meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt sind, bitten wir Sie uns umgehend über die Krankheit Ihres Kindes zu informieren.
8. Ich habe mein Kind XX Stunden angemeldet, brauche aber ab nächstem Monat eine längere/kürzere Betreuungszeit. Was kann ich jetzt machen?
Wir haben die Möglichkeit, unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, Vertragsänderungen vor zu nehmen.
9. Wird bei Ihnen frisch gekocht?
Unsere Hauswirtschafterin kocht für Ihre Kinder von dienstags bis freitags frisch. Montags werden wir von einem Lieferservice beliefert. Wir kochen ausgewogen, frisch und abwechslungsreich und probieren immer wieder auch neue Lebensmittelkomponenten für Ihre Kinder aus. Hierbei achten wir jedoch auch darauf, regelmäßig den Wünschen der Kinder zu entsprechen.
10. Ist die Kindertageseinrichtung barrierefrei?
Unsere Kindertageseinrichtung hat einen großzügigen Parkplatz mit Behindertenparkplätzen, die sich in direkter Nähe zu unserem Eingang befinden. Auch unsere gesamte Kindertageseinrichtung ist barrierefrei gestaltet.