Beschreibung
Sonderbauten sind Gebäude, die aufgrund ihrer Art, Nutzung, Lage oder Zustandes im Gefahren- oder Brandfall eine Gefährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine erhebliche Gefährdung für die natürlichen Lebensgrundlagen, Sachwerte oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hervorrufen können. Die Sonderbaukontrollen dienen dazu frühzeitig Gefahren für Leben oder Gesundheit von Personen/Personengruppen oder schwere Nachteile für die Allgemeinheit erkennen und abwehren zu können. Wiederkehrend durch die Bauaufsicht zu prüfen sind alle Gebäude gem. § 10 der Prüfverordnung, sowie die Gebäude, für die im Einzelfall nach § 50 der Bauordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen (BauO NRW) vom 01. Januar 2024 in der zurzeit gültigen Fassung eine Prüfung angeordnet wurde. Die Bauaufsichtsbehörde hat in Zeitabständen von höchstens drei Jahren
und in Zeitabständen von höchstens sechs Jahren
zu prüfen.
Rechtsgrundlage(n)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (SchulBauR) |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: | |||||||||||||||||
Bearbeitungsgebühren: |
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ist die Durchführung der Wiederkehrenden Prüfungen gebührenpflichtig. Die Gebühr wird jeweils mit der Übersendung des Begehungsprotokolls erhoben. Sie wird nach dem jeweiligen Zeitaufwand (95 Euro je angefangene Stunde) berechnet. Die Mindestgebühr beträgt den zweifachen Stundensatz. Nachprüfungen sind erneut gebührenpflichtig. | ||||||||||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||||||
Weiter Infos: |