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Städtische Kindertageseinrichtung Langforter Straße
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Beschreibung

Auf Antrag der Grundstückseigentümer muss auf eine Baulast verzichtet werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der öffentlich-rechtliche Sicherungsgrund entfallen ist. Vor Löschung der entsprechenden Baulast ist der Grundstückseigentümer des begünstigten Grundstücks anzuhören.

Ferner kann auch von Amtswegen auf eine bestehende Baulast verzichtet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Behörde festgestellt wird, dass eine mit der Gewissheit der Rechtmäßigkeit eingetragene Baulast im Nachhinein als rechtswidrig erkannt wird oder wenn eine neue Baulast, welche die bestehende Baulast ersetzt, in das Baulastverzeichnis der Stadt Langenfeld eingetragen wird. In diesen Fällen kann oder muss der Verzicht erst nach Eintragung der neuen Verpflichtung erfolgen.

Es ist dabei darauf zu achten, dass zu keinem Zeitpunkt ein baurechtswidriger Zustand entsteht.

Eine Baulast geht nur durch schriftlichen, im Baulastenverzeichnis zu vermerkenden Verzicht unter.

Rechtsgrundlage(n)

§ 85 Abs. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW


Ansprechpartner:
Email vcard Name Telefon
Dittmann, Nicole 02173 794-5200
Piotrowicz, Tobias 02173 794-5221
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung fallen für die Löschung von Baulasten aus dem Baulastenverzeichnis je Baulast Gebühren in Höhe von 50,00 Euro an.

 
Zuständiges Amt:
>> Untere Bauaufsichtsbehörde - Referat 520
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld. (Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764 Langenfeld Rhld.
 
Wichtige Unterlagen:
Zu beachtende Rechtsgrundlagen:
Wichtige Dokumente:
 
Weiter Infos:

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Anschrift

Städtische Kindertageseinrichtung
Langforter Straße 51
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/2694110
 
E-Mail: kita-langforter-str@langenfeld.de
Internet: kita-langforter-str.langenfeld.de

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