Kurzbeschreibung
Bei jeder Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen! Informationen und das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie hier.
Beschreibung
Anmeldung Um eine Anmeldung handelt es sich bei:
Zur Anmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
Abmeldung der Nebenwohung: Soll eine Nebenwohnung abgemeldet werden, dann ist die Abmeldung bei der Stadt durchzuführen, wo der Hauptwohnsitz ist. Wegzug von Langenfeld Rhld. in eine andere Stadt oder Gemeinde (Abmeldung): Eine Abmeldung in Langenfeld Rhld. ist nicht mehr erforderlich. Mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde erhält die Wegzugsgemeinde eine Rückmeldung und führt die Abmeldung von Amtswegen durch. Wegzug von Langenfeld Rhld. ins Ausland (Abmeldung): Zur Abmeldung in Langenfeld Rhld. müssen Sie:
Alternativ kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die Anmeldung unter Vorlage folgender Unterlagen durchführen:
Vordrucke der An- Ab- und Ummeldung: (bitte nur nach vorheriger Rücksprache des Bürgerbüros ausdrucken und ausfüllen)
Hinweise (Besonderheiten)
Woran man beim Wohnungswechsel noch denken sollte:
Fristen
Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anzugeben. |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: | |||||||||
Bearbeitungsgebühren: | |||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||
Weiter Infos: |